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Geringe Spuren von Metolachlor und verwandte Substanzen im Villmerger Trinkwasser
Das Wasser der Gemeinde Villmergen wurde am 4. Dezember 2023 proaktiv auf S-Metolachlor untersucht.
Ergebnis: Die Gemeinde Villmergen weist einen sehr geringen Anteil von S-Metolachlor auf.
Die drei untersuchten Abbauprodukte von S-Metolachlor gehören zwar zu den im Aargauer Grundwasser häufig nachweisbaren Pflanzenschutzmittel-Rückständen. Die Konzentrationen bei den gemessenen Netzstellen sind tiefer als bei den Chlorothalonil-Abbauprodukten und betragen vereinzelt < 0.02 µg/l.
Seit dem 1. Oktober 2024 sind diese Abbau-Produkte in der Metaboliten-Relevanzliste des zuständigen Bundesamts für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen (BLV) neu als relevant eingetragen. Der Höchstwert von S-Metolachlor im Trinkwasser beträgt nun 0.1 µg/l.
Was die Sicherheit des Trinkwassers bei künftiger Überschreitung des Höchstwerts betrifft, gilt auch für die Metaboliten dieses Wirkstoffs: Der Höchstwert von 0.1 µg/l ist vorsorglich festgelegt. Er soll sicherstellen, dass das Grundwasser möglichst weitgehend vor unerwünschten langlebigen Kriterien festgelegt. Trinkwasser mit einer Höchstwertüberschreitung wird deshalb zwar als qualitativ mangelhaft beurteilt. Es ist aber dennoch ein gesundheitlich sicheres Lebensmittel, das uneingeschränkt zum Trinken und für die übrigen Lebensmittelzwecke verwendet werden kann.
Wie beim Chlorothalonil auch, ist die wichtigste übergeordnete Massnahme gegen zu hohe Rückstandskonzentration im Grundwasser das Anwendungsverbot für S-Metolachlorhaltige Pflanzenschutzmittel. In der EU hat die EU Kommission am 12.12.2023 entschieden, dass die Genehmigung für den Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wird, und die EU-Mitgliedstaaten angewiesen, die Zulassung für Pflanzenschutzmittel, die S-Metolachlor als Wirkstoff enthalten, bis spätestens am 23. April 2024 zu widerrufen.
Das BLV hat ebenfalls entschieden, dass S-Metolachlorhaltige Pflanzenschutzmittel nur noch bis am 01.10.2024 verkauft werden dürfen und ab dem 01.01.2025 nicht mehr angewendet werden dürfen.
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Faktenblatt Metolachlor Abbauprodukte in Trinkwasser (PDF, 200.63 kB) | Download | 0 | Faktenblatt Metolachlor Abbauprodukte in Trinkwasser |
Faktenblatt Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser (PDF, 198.19 kB) | Download | 1 | Faktenblatt Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser |
Faktenblatt Trifluoressigsäure in Trinkwasser (PDF, 191.47 kB) | Download | 2 | Faktenblatt Trifluoressigsäure in Trinkwasser |