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Netzanschluss


Ein Netzanschluss ist erforderlich, sobald ein neues Wohnhaus, ein Gewerbe- oder Industriebau erstellt wird. Die GWV erstellen bereits zu Beginn der Bauphase einen temporären Bauanschluss. Auch für Märkte, Festzelte, Zirkusse und ähnliches werden temporäre Netzanschlüsse benötigt.

Sie wünschen einen Neuanschluss, einen Temporäranschluss, eine Auswechslung oder eine Anschlussdemontage in Ihrer Liegenschaft oder auf Ihrem Grundstück?

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung die Vorlauffristen vor Baubeginn:
2 Wochen bei einem temporären Anschluss
1 Monat bei Einfamilienhäusern
3 Monate bei Gewerbebauten und Mehrfamilienhäusern

Falls aufgrund der benötigten Anschlussleistung entsprechende Anpassungen am Versorgungsnetz notwendig werden sollten, gilt grundsätzlich mindestens eine Vorlauffrist von 9 Monaten.

Profitieren Sie von unserem Know-how und treten Sie mit uns in Verbindung.

Hier finden Sie unsere Meldeformulare:

4.1 Meldewesen Strom Installationsanzeige

4.2 Meldewesen Strom Anschlussgesuch EEA und Energiespeicher

4.3 Meldewesen Strom Anmeldung elektrische Wärme

4.4 Meldewesen Strom Anschlussgesuch Anlagen mit Netzrückwirkungen

4.5 Meldewesen Strom Anschlussgesuch Ladestation Elektromobilität

4.6 Meldewesen Strom SINA

4.7 Meldewesen Strom Mess- und Prüfprotokoll

4.8 Meldewesen Strom Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik

4.9 Meldewesen Strom Inbetriebsetzungsprotokoll Photovoltaik

5.1 Werkvorschriften Strom und Schemata

5.2 Werkvorschriften Strom Anhang C: Zusätzliche Weisungen VNB

5.3 Werkvorschriften Strom Anhang D: Techn. Bedingungen EEA

Die ausgefüllten Meldeformulare sind vor Beginn der Arbeiten über meldewesen@gwv.ch einzureichen.