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Netzanschluss Ein Netzanschluss ist erforderlich, sobald ein neues Wohnhaus, ein Gewerbe- oder Industriebau erstellt wird. Die GWV erstellen bereits zu Beginn der Bauphase einen temporären Bauanschluss. Auch für Märkte, Festzelte, Zirkusse und ähnliches werden temporäre Netzanschlüsse benötigt. Sie wünschen einen Neuanschluss, einen Temporäranschluss, eine Auswechslung oder eine Anschlussdemontage in Ihrer Liegenschaft oder auf Ihrem Grundstück? Hier finden Sie unsere Meldeformulare: 4.1 Meldewesen Strom Installationsanzeige 4.2 Meldewesen Strom Anschlussgesuch EEA und Energiespeicher 4.3 Meldewesen Strom Anmeldung elektrische Wärme 4.4 Meldewesen Strom Anschlussgesuch Anlagen mit Netzrückwirkungen 4.5 Meldewesen Strom Anschlussgesuch Ladestation Elektromobilität 4.7 Meldewesen Strom Mess- und Prüfprotokoll 4.8 Meldewesen Strom Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik 4.9 Meldewesen Strom Inbetriebsetzungsprotokoll Photovoltaik 5.1 Werkvorschriften Strom und Schemata 5.2 Werkvorschriften Strom Anhang C: Zusätzliche Weisungen VNB 5.3 Werkvorschriften Strom Anhang D: Techn. Bedingungen EEA Die ausgefüllten Meldeformulare sind vor Beginn der Arbeiten über meldewesen@gwv.ch einzureichen. |