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Netzanschluss & Werkvorschriften
Die Wasserzuleitungen in den Gemeinden Villmergen und Hilfikon werden durch die GWV erstellt und gewartet. Die Kosten für die Erstellung der Hauszuleitungen trägt der Grundeigentümer. Die GWV erheben für den Netzanschluss an das Leitungsnetz (Haupt- und Versorgungsleitung) einen Anschlussbeitrag. Dieser setzt sich aus Netzanschluss- und dem Netzkostenbeitrag zusammen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung die Vorlauffristen vor Baubeginn:
- 2 Wochen bei einer temporären Wasserzuleitung
- 1 Monat bei Einfamilienhäusern
- 3 Monate bei Gewerbebauten und Mehrfamilienhäusern
So kommen Sie zum Netzanschluss
Für die Erschliessung eines Überbauungsgebietes, für eine neue Hauszuleitung oder Verstärkung von bestehenden Zuleitungen unterbreiten wir Ihnen gerne eine Offerte. Wir benötigen dafür die neuen Anschlussdaten von Ihnen oder Ihrem Sanitärplaner / Installateur. Profitieren Sie von unserem Know-how, treten Sie mit uns frühzeitig in Verbindung und füllen Sie das Kontaktformular aus.
Temporärer Wasserbezug
Hier finden Sie das Gesuch für einen temporären Wasserbezug ab Hydrant, etwa für Bauwasser oder zum Befüllen eines Pools: GWV Gesuch für temporären Wasserbezug ab Hydrant
Werkvorschriften
Zur Erstellung, Veränderung, Erneuerung und zum Betrieb der Haustechnikanlagen sind die Richtlinien für Trinkwasserinstallationen des SVGWs verbindlich.