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Netzanschluss & Werkvorschriften
Ein Netzanschluss ist erforderlich, sobald ein neues Wohnhaus, ein Gewerbe- oder Industriebau erstellt wird. Die GWV erstellen bereits zu Beginn der Bauphase einen temporären Bauanschluss. Auch für Märkte, Festzelte, Zirkusse und ähnliches werden temporäre Netzanschlüsse benötigt. Bei der Planung von einem Neuanschluss, einem Temporäranschluss, einer Auswechslung oder einer Anschlussdemontage in Ihrer Liegenschaft oder Grundstück, bitten wir Sie, vor Baubeginn die Vorlauffristen zu beachten:
- 2 Wochen bei einem temporären Anschluss
- 1 Monat bei Einfamilienhäusern
- 3 Monate bei Gewerbebauten und Mehrfamilienhäusern
Falls aufgrund der benötigten Anschlussleistung entsprechende Anpassungen am Versorgungsnetz notwendig werden sollten, gilt grundsätzlich mindestens eine Vorlauffrist von 9 Monaten.
So kommen Sie zum Netzanschluss von Elektroinstallationen
Gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) müssen alle Arbeiten an elektrischen Niederspannungs-Installationen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Für das Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Villmergen können Sie Ihre technischen Anschluss- und Installationsgesuche vor Beginn der Arbeiten über ElektroForm2 einreichen:
ElektroForm2 online
Alle weiteren Gesuche und Werkvorschriften zum Thema Strom finden Sie hier:
Kontakt
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