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Lokale Energiegemeinschaft (LEG)
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es, im Quartier oder über die gesamte Gemeinde hinweg lokal produzierten Strom direkt zu handeln. So entsteht ein lokaler Marktplatz, auf dem sich Produzenten, Speicherbetreiber und Endverbraucher zusammenschliessen und Strom in unterschiedlichen Konstellationen austauschen können.
Start ab 2026
- Anmeldung möglich ab: 01.01.2026
- Start nach 3 Monaten: ab 01.04.2026
Ab diesem Zeitpunkt können Stromproduzenten ihre Energie an eine grössere Gemeinschaft verkaufen. Für den Stromaustausch über das Verteilnetz fallen reduzierte Netznutzungsgebühren an.
Ihre Vorteile mit LEG-Strom
Teilnehmende profitieren von vergünstigten Netznutzungstarifen:
- 40 % Reduktion: wenn der LEG-Strom ohne Transformationsebenen genutzt wird
- 20 % Reduktion: wenn eine Transformation erforderlich ist
Sobald für einen LEG-Teilnehmer die Transformationsstufe benötigt wird, gilt für die gesamte LEG die Reduktion von 20 %.
Voraussetzungen für die Gründung einer LEG
- Örtliche Nähe: Alle Teilnehmenden (Produzenten, Speicherbetreiber, Verbraucher) müssen im gleichen Netzgebiet, auf derselben Netzebene und innerhalb derselben Gemeinde sein.
- Mindestleistung: Solaranlagen in der LEG müssen mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung der Endverbraucher abdecken.
- Smart Meter: Alle Teilnehmenden benötigen einen kommunikativen, digitalen Stromzähler.
So funktioniert eine LEG
Alle 15 Minuten wird berechnet, wie viel des Stromverbrauchs innerhalb der LEG durch die eigene Solarstromproduktion gedeckt werden kann. Die Verteilung erfolgt anteilig nach Verbrauch.
Haben Sie Fragen?
Möchten Sie mehr über die LEG erfahren oder wissen, mit wem Sie eine Gemeinschaft gründen können? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.
Leiter Energielösungen und Dienstleistungen
E-Mail: jonas.moos@gwv.ch
Telefon direkt: 056 619 72 33
Junior Projektleiter Neue Energien
E-Mail: dominik.luescher@gwv.ch
Telefon direkt: 056 619 72 38