Strommangellage, Blackout

 

FAQ – Strommangellage / Blackout

Stimmt es, dass in der Schweiz der Strom knapp ist? Haben wir bald keinen Strom mehr?

Die lückenhafte Gasversorgung im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise plus die Ausfälle von knapp der Hälfte der französischen Atomkraftwerke aufgrund von Wartungsarbeiten und überraschend aufgetauchten Korrosionsproblemen in Kühlkreisläufen haben die Lage verschärft. Kommen weitere Kraftwerksausfälle und ein langer, kalter trüber und windstiller Winter hinzu, kann die Lage in Europa bereits im Winter 2022/23 kritisch werden.

Was wird in erster Linie unternommen?

Wird der Strom knapp, richtet der Bundesrat zuallererst Sparapelle an die gesamte Bevölkerung und das Gewerbe. In einer zweiten Phase kann der Bundesrat Verbrauchseinschränkungen anordnen. Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Saunas oder Komfortheizungen im Aussenbereich.

In der dritten Phase wird der Bundesrat Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden kontingentieren, d.h. sie anweisen, ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz zu drosseln. Die GWV informiert im Fall einer Mangellage ihre Grosskunden, wie sie sich im Falle einer Strommangellage verhalten müssen. Diese Massnahmen stammen nicht von den GWV, sondern von der «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL). Die Organisation wurde im Auftrag des Bundes durch den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE ins Leben gerufen.

Was kann ich dazu beitragen, dass es nicht so weit kommt?

Grundsätzlich trägt ein effizienter, sparsamer Umgang mit Strom dazu bei, eine Mangellage abzuschwächen oder zu verhindern. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Firmen. Zudem hilft es, wenn möglichst viele Private und Firmen eigenen Strom produzieren. Denn mit eigenem Solar- oder Windstrom schonen Sie die Wasserkraft, und so entleeren sich die Stauseen im Winter langsamer.

Kann die GWV meinen Strom abstellen, wenn es in der Schweiz eine Mangellage gibt?

Eine Mangellage ist nicht zu verwechseln mit einem Blackout. Eine Mangellage zeichnet sich vorher ab. Aus diesem Grund würden in erster Linie Stromspar- und Kontingentierungs-Massnahmen getroffen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollten mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Allfällige Massnahmen würde nicht die GWV, sondern der Bundesrat anordnen.

Mit welchen Mitteln kann man wirkungsvoll Strom sparen?

Mit einfachen Massnahmen lassen sich der eigene Stromverbrauch und damit auch die Kosten senken. Hier finden Sie einige Energiespartipps.

Was ist eine Strommangellage?

In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie das zur Verfügung stehende Angebot, wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten. Folglich ist Strom verfügbar, einfach in geringem Masse.

Der Kanton Aargau und der VSE haben zu diesem Thema spannende Informationen:

Was ist ein Blackout?

Im Gegensatz zur Stromangellage ist bei einem Blackout in der Regel genügend Energie vorhanden, um die Nachfrage zu decken. Eine Verkettung unglücklicher Umstände kann aber dazu führen, dass ein wesentlicher Produzent von Energie (ein Kraftwerk) ausfällt, und es besteht das Risiko eines Blackouts. Um ein grossflächiges Blackout zu verhindern, würden in ganz Europa automatisch einzelne Regionen vom Stromnetz getrennt. Erst bei einem Ausfall von mehreren wesentlichen Produzenten kommt es zu einer Strommangellage, und OSTRAL wird aktiv.

Kann es sein, dass im Winter kein Strom mehr verfügbar ist?

Das Szenario für eine Strommangellage über die kommenden Wintermonate ist realistisch. Mutmasslich wird Strom verfügbar sein, einfach eingeschränkt in Zeit und Menge.

Wer ist oberster Krisenmanager in einer Strommangellage?

Der Bundesrat.

Wie wird die Bevölkerung informiert?

Der Bund informiert die Öffentlichkeit mittels Medienkonferenzen und Medienmitteilungen. Das gilt auch für allfällig verordnete Bewirtschaftungsmassnahmen, analog der Corona-Pandemie. Ergänzende Informationen werden im Internet publiziert.

Welche Bewirtschaftungsmassnahmen gibt es?

Zur Reduktion des Stromverbrauchs gibt es Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierung von Grossverbrauchern und Netzabschaltungen. Zur Lenkung des Stromangebots zentrale Kraftwerksbewirtschaftung sowie Einschränkung von Strom-Import und –Export.

Wie kann sich die Bevölkerung und die Wirtschaft vorbereiten?

Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat für die folgenden Ratgeber publiziert: Bevölkerung, Wirtschaft.

Was bedeuten die vier Bereitschaftsgrade?

Bereitschaftsgrad 1: Überwachung der Versorgungslage sowie Monitoring der Speicher und des Verbrauchs.

Bereitschaftsgrad 2: Alarmierung und erhöhte Bereitschaft sowie Sparappelle an die Verbraucher und Sparmassnahmen auf freiwilliger Basis.

Bereitschaftsgrad 3: Antrag zur Inkraftsetzung einer Bewirtschaftungsverordnung (BVO) durch den Bundesrat (Vernehmlassung, Entscheid, Inkraftsetzung).

Bereitschaftsgrad 4: Umsetzung der Bewirtschaftungsverordnung (BVO): Verbot bestimmter Geräte, Kontingentierung von Grossverbrauchern, zyklische Abschaltungen des Stromnetzes und zentrale Steuerung des Schweizer Kraftwerkparks.

Was bedeutet Kontingentierung?

Mit einer Kontingentierung wird verbrauchte elektrische Energie mengenmässig und zeitlich beschränkt. Folglich haben Stromkunden, welche einer Kontingentierung unterstehen, während einer bestimmten Zeit nur noch Anspruch auf eine reduzierte Menge elektrischer Energie. Ziel ist die Einsparung einer bestimmten Menge Energie über einen bestimmten Zeitraum. Die Kontingentierung wird bei Grossverbrauchern angewandt.

Grossverbraucher verbrauchen 100'000 kWh Energie oder mehr pro Jahr und haben Anspruch auf einen Netzzugang gemäss Artikel 11 der Stromversorgungsverordnung. Und zwar unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von Endverbrauchern ist der innerhalb der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung ausgewiesene Jahresverbrauch. In dieselbe Kategorie fallen auch Verbraucher, die zwar aktuell einen tieferen Jahresverbrauch ausweisen, jedoch zu einem früheren Zeitpunkt einen Verbrauch über 100'000 kWh pro ausgewiesen haben und dadurch Anspruch auf Netzzugang gehabt haben.

Der Bundesrat setzt im Rahmen des Bereitschaftsgrads 3 (BG3) die Bewirtschaftungsverordnung in Kraft. In der Folge werden im BG4 in einem ersten Schritt für bestimmte Verbraucher Nutzungsverbote ausgesprochen. Reichen diese Kontingentierungsmassnahmen nicht aus, werden die Grossverbraucher vom BWL via Netzbetreiber eine Verfügung erhalten. Bei Nicht-Befolgung der Kontingentierungsmassnahme werden von den Kantonen Bussen ausgesprochen.

Werden bei Netzabschaltungen nur Grossverbraucher abgestellt?

Netzabschaltungen würden sämtliche Verbraucher betreffen, falls diese eintreten. Die Kontingentierung betrifft nur die Grossverbraucher.

Was ist Ostral?

Da der Bund bei der Umsetzung der vorbereiteten Bewirtschaftungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Kompetenzen der Privatwirtschaft angewiesen ist, hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE übertragen. Dieser hat dazu die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen OSTRAL gegründet.

Welche Aufgaben übernehmen die GWV?

Die GWV ist Teil der «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (Ostral). Als lokales Energieversorgungsunternehmen überwachen die GWV die vom Bund im Rahmen einer Strommangellage beschlossenen Massnahmen, wie Kontingentierung von Grossverbrauchern und Abschaltplanungen in ihrem Versorgungsgebiet.

Wer verbraucht in der Schweiz am meisten Strom?

Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen verbrauchen 60 Prozent des schweizweiten Strombedarfs.

Was ist die wirtschaftliche Landesversorgung?

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) stellt die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicher, die für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich sind. Im Falle einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag, greift sie mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um entstandene Angebotslücken zu schliessen.

Wie verbindlich sind die vom Bund erlassenen Massnahmen in einem OSTRAL-Fall?

Die Massnahmen werden gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (LVG) mittels Verordnungen des Bundesrates erlassen und sind somit rechtlich verbindlich.

Gelten die Bewirtschaftungsmassnahmen auch für private Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie z.B. Photovoltaik-Anlagen (Eigenverbrauch)?

Die Bewirtschaftungsmassnahmen gelten für alle Endverbraucher, welche direkt oder indirekt am öffentlichen Elektrizitätsnetz angeschlossen sind. Mit der Produktion aus ihrer Stromerzeugungsanlage helfen sie so mit, den Versorgungsengpass zu überbrücken.

Wird bei einer Strommangellage die Photovoltaik-Produktion vergütet?

Grundsätzlich wird die Produktion elektrischer Energie mit dezentralen Energieerzeugungsanlagen weiter wie gewohnt vergütet. Vorbehalten bleiben anderslautende Vorgaben des Bundes im Krisenfall.

Falls im Rahmen von Netzabschaltungen ein Gebäude mit einer Stromerzeugungsanlage betroffen ist: Kann die Produktion innerhalb des Gebäudes verwendet werden, oder muss der Strom in das Stromnetz eingespeist werden?

Im Fall von Netzabschaltungen ist eine «Inhouse»-Nutzung der Stromproduktion grundsätzlich möglich (soweit technisch umsetzbar). Allerdings sind dabei alle gesetzlichen und technischen Vorgaben einzuhalten.

Wie hoch ist der Kontingentierungssatz für die Grossverbraucher in einer Strommangellage?

Der Kontingentierungssatz ist heute noch nicht fixiert. Es wird heute von einem Kontingentierungssatz von bis zu 20 Prozent ausgegangen. Im Bereitschaftsgrad 4 wird der Bundesrat den Kontingentierungssatz aufgrund der Stärke der dann geltenden Strommangellage fixieren, in der Bewirtschaftungsverordnung festlegen und kommunizieren.

Werden in der Schweiz alle Regionen und Gebiete betreffend einer bevorstehenden Strommangellage gleich behandelt?

Ja, es werden alle Regionen und Gebiete gleichbehandelt.

Wer ist in einem Arealnetz verantwortlich für die Umsetzung der Kontingentierungsvorgaben: der Arealnetzbetreiber oder die Kunden des Arealnetzbetreibers?

Der Grossverbraucher- und Vertragspartner der GWV ist der Arealnetzbetreiber. Dieser bezieht die gesamte Strommenge seines Arealnetzes. Das Kontingent wird ihm gegenüber ausgesprochen. Der Arealnetzbetreiber wiederum ist für die Einhaltung des Kontingentes verantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass seine Kunden im Arealnetz notwendige Pläne und Konzepte vorbereiten und umsetzen, damit eine Reduktion und die Erfüllung möglicher Kontingentierungsvorgaben in einer Strommangellage eingehalten werden können.